Verschärfungen im Versammlungsrecht deutlich spürbar

2017 wurde das Recht, sich zu versammeln, weiter beschränkt. Die Novelle  wurde stark kritisiert. In der Gesetzesänderung wurde u.a. die Anmeldefrist für Versammlungen von 24 auf 48 Stunden erhöht und ein sogenannter „Schutzbereich“ für Versammlungen eingeführt. De facto handelt es sich bei dem „Schutzbereich“, um eine Verbotszone, denn im Umkreis von 50 Metern zu einer … Verschärfungen im Versammlungsrecht deutlich spürbar weiterlesen